Pam
Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage zum Portrait. Vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen?
Wie ist das mit den Rechten des Protraitierten, wenn ich z. B. das Protrait für meine Bewerbung benutzen möchte (was möglicherweise dann im Internet veröffentlicht wird) oder einfach auf meine Homepage im Netz stelle? Brauche ich dafür das Einverständnis desjenigen? Könnte dieser rechtlich gegen mich vorgehen wenn ich nicht vorher gefragt hab?
Über euren Rat würde ich mich wirklich sehr freuen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Pam
baslerstab
Ich sitze im Moment für zwei Portraits und eine Büste, die danach in Bronce gegossen werden soll. Diese Arbeiten (absolut realistisch) sollen als "Künstlermappe" verwendet werden. Ich musste einen Modellvertrag unterschreiben, um die Rechte an der Darstellung abzutreten. Die Erfahrung war für mich auch selbst als Künstler wichtig, denn ich habe immer gedacht, ich hab als Künstler das Recht auf mein Bild....
Aber wenn Du eine Person realistisch darstellst, dann wäre die Rechteabtretung schon wichtig, sonst kann Dir jemand einen Widerspruch reindrücken und dies ist nicht angenehm, wenn man etwas veröffentlicht.
Wenn Du drei Nasen, vier Augen etc. in ein
Portrait
malst, besteht natürlich wenig Wiedererkennungswert der Person und Du hast nichts zu befürchen.
Ich habe jetzt nur das weitergegeben, was ich selbst vor kurzem darüber in Erfahrung gebracht habe und dies in der Schweiz.
Es kann durchaus sein, dass in Deutschland die Gesetzeslage anders ist und hier die Profikünstler eine andere Erfahrung dazu haben, deshalb hoffe ich, dass sich weitere zu Wort melden. Dümmer wird man durch andere Aspekte ja nicht.
Viel Glück wünscht der Stab aus Basel
artfusion
@baslerstab: Waaasss hab ich das richtig verstanden nach dem dritten Lesen: Du mußtest Deine Rechte ans Modell abtreten??? Manchmal ist's scho komisch bei euch in der Schweiz!!
@Pam: also,da ich sehr viel Porträts und auch ganze Figuren,die mehroderweniger eindeutig "Wiedererkennbar" sind verwende,hab ich mich schon lange damit befasst: folgende Rechtslage(von meinem Freund und Anwalt): bei Personen des öffentlichen Lebens (z.B.Madonna) ist es nicht nötig sich die Rechte zu holen,bei "Normalos" kann das gefährlich werden,da sie ein Recht auf ihr eigenes Bild haben,auch wenn u.U. Dein Recht als Urheber mehr wiegt. Was auch nicht ohne ist,wenn Du Fotos verwendest,die nicht Du gemacht hast,dann haben wir da den Urheber des Fotos mit im Spiel und der könnte Schwierigkeiten machen (bestes, aber schon älteres Beispiel,Peter Nagel hat den Prozeß gegen den Sternfotografen verloren). Nimmst Du aber Fotos aus dem Internet, wird es sehr schwierig,da die Freigabe der abgebildeten Personen bei Veröffentlichung eigentlich vorliegen sollte, es aber darauf ankommen würde,in welchem Land sie ins Netz eingespeist werden und damit ganz andere Rechte gelten können. Da war der Rat: no risk no fun - es muss ja auch erstmal einen Kläger geben!!!!
So, ich mach es so,dass meine Modelle mir das Recht auf ihr eigenes Bild abtreten und ich sie,ohne nochmals zu fragen veröffentlichen darf (dann allerdings als gemalte Werke). Ich hoffe ich konnte helfen,Grüße auch in die Schweiz (würd mich schon interessieren ob das so ist wie ich glauben tu),
Walter
baslerstab
Also... heute habe ich hier Gäste und habe keine Zeit in den Vertrag reinzuschauen.
Kann aber auch sein, dass ich mich missverständlich ausdrückte.
Gemeint war, dass ich kein Recht an Bild und Büste habe. Ich bin ja schliesslich kein Prommi.
Allerdings ist morgen Vogel Gryff und da bin ich in Basel mit der Cam unterwegs.
Aber bis Sonntag am Abend sollte ich es schaffen, den Zettel zu finden und hier reinzutippen.
Schönes Wochenende sendet der Stab aus Basel
Pam
Hallo Ihrs,
vielen Dank für eure vielen Antworten. *kopfrauch* Das ist ja heftig, da vergehts mir gleich, das Bild für die Bewerbung zu benutzen ...
OK, wenn man nun ein
Portrait
von jemanden macht, das wirklich erkennbar ist, und der gewissermassen schon in der Öffentlichkeit steht, jetzt kein richtiger Promi, aber es ist von einem Foto bei der Ausführung seiner Arbeit, nicht direkt das Foto aber daran hab ich mich orientiert, dann käme ja auch noch der Arbeitgeber mit ins Spiel .... (und derjenige der das Foto gemacht hat und und und ...)
Und wie ist das nun? Gesetzt den Fall ich frag ihn und er ist einverstanden, was muss ich dann da schriftlich machen?
Liebe Grüße
Pam (überlege noch ne 2. Nase drauf zu malen

)