Gipsy
Hallo,
ich habe mal eine Frage, bezüglich der Modellfreigabe.
Soweit ich weiß, muss man sich diese ja unterschreiben lassen, wenn man ein Bild von jemandem macht und dieses verkaufen will. Was ist aber nun, wenn man zum Beispiel im Urlaub auf irgendeiner Plantage Fotos macht... Hier und da ist auch mal ein/e Angestellte/e drauf. Sagen wir, das Foto ist so gut, dass es jemand kaufen möchte. Darf ich das überhaupt verkaufen??? Gibt´s da irgendwelche Regelungen? Ich würde denken, dass ich es nicht darf...
Wer kennt sich aus?
Liebe Grüße
Gipsy
piwies
Hallo Gipsy,
tatsächlich darfst du es nicht, es sei denn, du hast die (am besten schriftliche) Zustimmung der abgebildeten Person. Da eine schriftliche Zustimmung in der Praxis unwahrscheinlich zu bekommen ist (wer unterschreibt schon einem Fremden zwischen Tür und Angel irgendeinen Wisch?), holen sich Reportagefotografen zumindest die mündlcihe Zustimmung der abgebildeten Person.
Dies gilt, wenn eine Person deutlich erkennbar ist. Anders ist es wenn du eine Gruppe fremder Touristen auf dem Markusplatz in Venedig mit auf auf dem Bid hast. Da brauchst du nicht jeden Einzelnen Fragen. Die waren dann an einem öffentlich Platz, und die einzelnen Personen sind nicht wichtig auf dem Foto.
Nur Personen des öffentichen Interesses (Politiker, Stars) dürfen einzeln einfach so fotografiert werden und ohne ausdrückliche ZUstimmung veröffentlicht werden.
piwies
Gipsy
Hallo piwies,
danke für deine Antwort. Habe es mir schon so ähnlich gedacht. Aber gut, dass mir das nochmal bestätigt wurde.
Dabei fällt mir aber gleich noch die nächste Frage ein. Was ist, wenn ich eine Collage erstelle und dabei auch Bilder sind, die z. B. einer Zeitschrift entnommen wurden... theoretisch dürfte das ja auch nicht weiterverkauft werden, oder? Obwohl das vielleicht schon nicht mehr zum Thema Fotografie gehört... weil ich da eher ans Einkleben in ein Akrylgemälde denke... Aber das Hauptthema ist hierbei wohl Copyright.
lg
Gipsy
piwies
Ich denke das ist grenzlastig. Normalerweise liegen die Nutzungsrechte eines Fotos immer beim Urheber. Der kann diese Rechte -- meist zu einem bestimmten Zweck (z.B. Abdruck in einer Zeitung) -- verkaufen.
Wenn du jetzt z.B. einen Zeitungsausschnitt in einem Kunstwerk, also einmalig, verwendest, könnte es sein, dass es eine Sonderregel gibt, weil du die Zeitung vorher gekauft hast und das Foto im Originaldruck verwendet wird. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht. Denn was wäre, wenn du von diesem Kunstwerk Kunstdrucke erstellst und millionenfach verkaufst? Ich denke der Autor des Fotos wäre zu Recht sauer!
Was auf jeden Fall nicht geht, ist irgendwelche Fotos (z.B. aus dem Internet) einfach zu verwenden. Daran hast du erstmal keine Nutzungsrechte.
Will man Fotos verwenden, sollte man sie selber machen oder in einer der unendlich vielen Fotodatenbanken (die auch für wenig Geld verkaufen) einkaufen. Damit ist man alle Scherereien los und verletzt keine Rechte anderer.
Gipsy
Gut, dass du das Thema mit den Fotodatenbanken ansprichst. Denn da wollte ich mir auch grad ein Bild zulegen, bin dann aber stutzig geworden. Dort kann man nämlich verschiedene Lizenzen kaufen. Ein Beispiel hier:
Folgendes ist bei Fotolia bei der Lizenz L erlaubt:
- Benutzung des WErkes in allen gedruckten und elektronischen oder online Verwendungsarten (nicht meine Formulierung) und Websites
- Das Bild modifizieren oder in andere Werke integrieren
- etc.
und folgendes ist verboten:
- Benutzung in ungesetzlichem oder unmoralischem Zusammenhang
- Kopien für Freunde, Familienmitglieder oder andere Firmen anzufertigen oder zu verbreiten
- Weiterverkauf des Originalbildes
Meiner Meinung nach, steht da also nicht, dass ich die Werke, die ich damit angefertigt habe nicht weiter verkaufen darf. Der Part, der mich aber verwirrt hat, ist, dass es noch eine teurere Variante davon gibt, wo drin steht, dass ich es in Waren oder Dienstleistungen, die zum Weiterverkauf bestimmt sind, verwenden darf. Aber auch dort das Originalbild nicht weiter verkaufen darf... (also wie bei der billigen Variante).
Puh, ich hoffe, ich verstricke mich jetzt nicht in meiner Erklärung... Also meine Überlegung wäre hier:
Da in der billigen Wariante ja NICHT drin steht, dass ich es in meinen Werken NICHT verkaufen darf, würde ich doch annehmen, dass ich es darf. Nach dem tollen Satz "Was nicht verboten ist, ist eben erlaubt!"
Hatte schonmal dort angerufen und deshalb nachgefragt. Die waren sich aber auch nicht sicher. Und wenn die es dort selbst schon nicht wissen...
nicht so einfach...
piwies
Also zum "Weiterverkauf des Originalbildes":
Das bedeutet, dass du beim Kauf nur Nutzungsrechte für einen bestimmten Verwendungszweck erwirbst (s. die Einschränkungen in den jeweiligen Lizenzen). Du hast also kein Recht die Originaldatei an andere für die selben oder andere Nutzungsrechte zu verkaufen, da du nicht der Urheber bist. Also auf Neudeutsch: Du darfst kein Geld damit machen, dass du das Bild selber (also Nutzungsrechte daran) verkaufst. Die Nutzungsrechte liegen beim Urheber. Der darf sie verkaufen.
Diese bestimmten Nutzungsrechte sind nun im weiteren aufgeführt. Die billige Variante darfst du zwar verwenden, aber nicht weiterverkaufen. D.h. sie dürfte z.B in Werbeflyer die kostenlos verteilt werden verwendet werden. Oder im Internet.
Möchtest du aber Postkarten oder Digitaldrucke anfertigen, die gegen Entgeld verkauft werden, mußt du die teure Variante erstehen. Gleiches gilt beim Abdruck in Zeitschriften. man verdient dann Geld damit.
Meiner Ansicht nach mußt du für die Verwendung in einem Kunstwerk, das du nachher verkaufen willst, auch die teurere Variante erstehen. Es steht in dem Passus "Waren oder Dienstleistungen, die zum Weiterverkauf bestimmt sind". Du erstellst mit einem Kunstwerk eine Ware (Man müßte ggf. nochmal im Gesetzbuch nachsehen wie "Ware" definiert ist und ob KUnstwerke darunter fallen.).
Du hast ja mit der Erstellung des Kunstwerks auch wieder die alleinigen Nutzungsrechte an deinem Werk. D.h. du darfst auch wieder bestimmen wer, wann wie und für welches Geld dieses Kunstwerk verwenden darf. Wenn du also beschließt mit dem Foto Pflastersteine für den Broadway der N.Y. zu bedrucken und damit Millionen verdienst ... usw.