Highlight
....porträtieren, WEN man möchte? Oder könnte sich theoretisch jemand auf Persönlichkeitsrechte oder Ähnliches berufen und etwas dagegen haben? Ich meine Portrait-Zeichnungen, die als Grundlage von Fotos entstehen, die z.B. in Zeitschriften oder sonstwo veröffentlicht wurden. Ich vermute das zwar ehrer nicht, aber da Deutschland mit Abstand die meisten §-en hat, interessiert es mich.
Ledana
Fotorealistische Porträts von Menschen, und zwar ihre Veröfentlichungsrechte gelten wie bei Fotos.
Zeitschriftenfotos exakt nachzumalen ist auch nicht immer ohen.
Darfür gibt es auch Regelungen (Kunsfotos), die auch geschützt sind.
Highlight
Danke für die Info. Man könnte also im Zweifel sagen "Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig." *g*
Hm, wenn ich dann z.B. an Kariakturen von Politikern denke ...ich kann mir nicht vorstellen, dass die Zeichner explizit um Erlaubnis fragen und selbst wenn sie es täten, würden sie meist vermutlich eine Ablehnung erhalten

. Wie läuft das in solchen Fällen ab?
Stefan
Naja,
ich denke, bestimmt sind irgendwelche Rechte zu beachten,
das ist leider so im Land der Dichter und Denker.
Aber Dir bleibt die persönliche Freiheit, z.B. könntest Du Frau Dr. Murxel
mit einer extra langen Nase malen, dann allerdings würde ich sagen, ih die sieht ja
aus wie ich................uhund denne....................... !!!!
Highlight

Das kann ich bisher auch noch gut
Man reiche mir als Modell einen Mann und ich zeichne einen Frosch *oderso*

*g*
Stefan
hi solange es nicht andersherum ist;-)
Highlight
das käme auf den Versuch an, aber ich fürchte, ein Frosch bleibt ein Frosch *duckundwech*